Sozialgeheimnis?
Wie das zuständige Amt für Soziale Arbeit am Dienstag mitteilte, muss der 37-Jährige vom 1. Februar an für drei Monate auf 30 Prozent des Regelsatzes in Höhe von 345 Euro verzichten.
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Abgesehen davon, dass Henrico F. vor seiner äußerlichen Veränderung in der Tat dem Klischee des arbeitsscheuen ALG2-Empfängers entsprach, dachte ich, das Sozialgeheimnis würde auch für ihn gelten?